Aufgrund der oft komplizierten und speziellen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist hier eine spezialisierte Beratung und Vertretung erforderlich.
Die Probleme sind weit gestreut und reichen von
- Auswirkungen der Reform des WEG zum 01.12.2020
(WEMoG = WohnungseigentumsModernisierungsGesetz)
- dem Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder Gewerbeeinheit
- Mängeln an Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- der Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeld aus Wirtschaftsplänen, Sonderumlagen oder Jahresabrechnungen
- Sanierungs- und Reparaturvorhaben
- Bauliche Veränderungen
- Beschlussfassungen in Eigentümerversammlungen
- Anfechtung von Beschlüssen
- Rechte und Pflichten der Eigentümer und des Verwalters
- Auswirkungen der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Berücksichtigung bei Beschlüssen und rechtlichen Verfahren
bis zu
- Problemen in der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Insolvenzverfahren
- Entzug von Wohnungseigentum.
Zu meinen Mandanten zählen Käufer, private oder gewerbliche Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.
Als Fachanwalt bin ich auf das Wohnungseigentumsrecht besonders spezialisiert. Ich führe laufend eine Vielzahl von Mandaten und Verfahren aus allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechtes.