Ich berate und vertrete sowohl im Einzelfall als auch in dauernder Zusammenarbeit Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Verwalter, Unternehmen, private und gewerbliche Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter, in allen Fragen und Problemen des Immobilienrechts sowie der Verwaltung und dem Erwerb von Grundstücken und Wohnungen.
Als Fachanwalt mit einer Vielzahl laufender Mandate und Verfahren sowie durch ständige Fortbildung bin ich hierfür hochqualifiziert.